Aktualisierte Corona-Regelungen des HHV (Stand 11.11.2021)

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Hessen zur Pandemiebekämpfung hat das Präsidium heute Vormittag folgende Beschlüsse gefasst.
Der Spielbetrieb des Hessischen Handball-Verbands wird unter den durch die Verordnung des Landes Hessen vorgegebenen Maßgaben wie folgt weiter geführt:
Erwachsenenbereich:
Der Spiel- und Trainingsbetrieb wird unter Beachtung der 3G+-Regel durchgeführt, d.h. es dürfen nur geimpfte, genesen oder mit einem PCR-Test getestete Personen als Spieler/Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen.
Jugendbereich:
Auch hier dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Spieler/Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen. Für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis. Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, werden als Erwachsene behandelt und müssen ggf. einen PCR-Test vorweisen. Jugendliche, die keine Schule besuchen, werden wie Erwachsene behandelt.

Zuschauerbereich:
Hier gilt nach die Regelung, dass Vereine den Zugang für Zuschauer nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf der 2G- oder 3G+ – Regelung gestalten können. Neu und wichtig ist hierbei nur, dass für Zuschauer auch hier nur der PCR-Test gilt.
Regelungen für Schiedsrichter, ZN/SK, Trainer und Offizielle:
Für den Personenkreis der ehrenamtlich Tätigen, also Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, Trainer und Offizielle gilt nach wie vor die 3G-Regel, d.h. dieser Personenkreis mit dem Nachweis von 2 Antigentests (mit Zertifikat) pro Woche wie bisher am Spielbetrieb teilnehmen, sofern diese Personen nicht geimpft oder genesen sind.

Allgemeine Bemerkungen:

  1. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass für den Fall, dass am Enddatum der Hessenqualifikation der Jugend bzw. der Hauptrunde bei den Erwachsenen noch nicht alle Spiele ausgetragen werden konnten, für die weitergehende Qualifikation die dann gültigen Tabellen nach der Quotientenregel (s.DfB) maßgeblich sind.
  2. Wir weisen auch dringend darauf hin, dass die Heimvereine für die Einhaltung der 3G+- Regelung bei den am Spiel Beteiligten und den im Zuschauerbereich gültigen Regeln verantwortlich sind. Verantwortlich im Sinne der Verordnung ist der Hygienebeauftragte des Heimvereins bzw. der Vorsitzende/Abteilungsleiter des Vereins. Wir empfehlen dringend, die notwendigen Kontrollen an den Eingängen vorzunehmen. Listen zur Kontaktnachverfolgung sind zzt. nicht nötig.

Die Entscheidung, den Spielbetrieb unter den oben geschilderten Maßnahmen weiter zu führen, hat sich das Präsidium nicht leicht gemacht.
Wir wissen, dass wir allen Beteiligten in dieser Situation viel abverlangen, sind aber letztlich dem Gedanken gefolgt, dass ein Großteil unserer Spielerinnen und Spieler geimpft oder genesen sind und beim Handballspiel wieder an gesellschaftlichem Leben teilnehmen wollen.
An die nicht geimpften Spielerinnen und Spieler können wir nur appellieren, den Schritt der Impfung zu gehen um so eine schnelle Rückkehr zum normalen Spielbetrieb zu ermöglichen.
Wir wünschen weiterhin allen Gesundheit und viel Erfolg.


Mit den besten Grüßen Für das Präsidium Gunter Eckart, Präsident


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